Ihr Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung in Bremen
Wir sind ein in Bremen ansässiges Büro für Immobilienbewertung. Unsere Sachverständigen sind Immobiliensachverständige und / oder Bauingenieure.
Langjährige Erfahrung und Marktkenntnis in Bremen und Niedersachsen sichern Ihnen beste Ergebnisse.
Wie können wir Ihnen behilflich sein?
Immobilienbewertung
Gleich, aus welchem Grunde Sie eine Immobilienbewertung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir sind Ihr Ansprechpartner – auch für ein unverbindliches Vorabtelefonat.
Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) zur Vorlage bei Gericht, dem Finanzamt oder anderen Behörden. Gutachten nach der ImmoWertV.
Kurzgutachten
Kurzgutachten können sinnvoll sein für außergerichtliche, einfache Auseinandersetzungen. Wir erstatten Kurzgutachten in Anlehnung an die ImmoWertV.
Hauskaufberatung
Wer eine Immobilie kaufen möchte, ist oft gut beraten, vor dem Notartermin einen weiteren Besichtigungstermin mit einem Sachverständigen durchzuführen.
Verkaufsberatung
Sie erwägen, Ihre Immobilie zu verkaufen und wünschen sich vorab Unterstützung eines Sachverständigen: wir sind gern für Sie da.
Prüfung von Gutachten
Ihnen liegt ein Gutachten eines Sachverständigen vor und Sie wünschen sich eine unabhängige Prüfung des Gutachtens und eine Erläuterung? Wir stehen Ihnen dafür gern zur Verfügung.
FAQ
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Sachverständige für Immobilienbewertung können wir Ihnen – je nach Ihrem persönlichen Bedarf – unsere verschiedenen Dienste anbieten. Neben Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch, die geeignet sind zur Vorlage beim Finanzamt oder im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen, erstellen wir Kurzbewertungen oder führen Hauskaufberatungen durch.
Wir laden Sie herzlich ein, von unserem Angebot Gebrauch zu machen, sich im Vorwege kostenlos und unverbindlich telefonisch beraten zu lassen, mit welchem unserer Dienste Ihnen am besten gedient wäre.
Bei der Erstattung von Gutachten – gleich für welchen Zweck – ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Immobiliensachverständige mit den regionalen Besonderheiten und Gegebenheiten vor Ort bestens vertraut ist. Vertrauen Sie auf unsere regionale Expertise.
Wir bieten Ihnen die marktkonforme Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken in Bremen und Niedersachsen.
- Immobilienkauf: beim Kauf einer Immobilie ist ein schriftliches Gutachten oft nicht das Mittel der Wahl. Schon allein, weil ein schriftliches Gutachten nicht innerhalb weniger Tage geliefert werden kann. Für diese Fälle empfiehlt sich oft eine Hauskaufberatung. Im Rahmen der Hauskaufberatung erfahren Sie, ob der geforderte Kaufpreis angemessen ist und welche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen auf Sie zukommen könnten.
- Immobilienverkauf: beim Verkauf einer Immobilie an Dritte regelt der Markt den Preis. Anders kann es aussehen, wenn Immobilien im Familienkreis verkauft werden sollen. Ein Immobiliengutachten liefert dann eine gute Entscheidungsbasis.
- Schenkung: wer eine Immobilie geschenkt bekommt, muss den Wert der Immobilie nach Abzug etwaiger Freibeträge versteuern. Das Finanzamt ermittelt dafür den Wert der Immobilie mit einem vereinfachten Wertermittlungsverfahren, dem Bewertungsgesetz. Wer mit einem Verkehrswertgutachten einen geringeren Wert nachweist, als jenen, den das Finanzamt ermittelt hat, kann nennenswert Steuern sparen. Die Immobilienbewertung des Sachverständigen hat – Korrektheit vorausgesetzt – Vorrang gegenüber der Immobilienbewertung des Finanzamtes.
- Erbschaft: die Erbschaft und die Schenkung werden steuerlich ähnlich behandelt. Sowohl bei der Schenkung als auch bei der Erbschaft gibt es unter engen Familienangehörigen erhebliche Freibeträge.
- Ehescheidung und Trennung: bei der Ehescheidung müssen häufig zwei Immobilienwerte ermittelt werden, nämlich der Wert zu Beginn der Ehe und der Wert am Ende der Ehe. Erforderlich ist das zur Ermittlung des Zugewinns. Wenn eine solche Auseinandersetzung in bestem Einvernehmen erfolgt, reicht oft eine Kurzbewertung aus.
- Betreuung und Pflegschaft: Wenn der Verkauf einer Immobilie angestrebt oder erforderlich ist, deren Eigentümer oder Miteigentümer unter Betreuung oder Pflegschaft steht, ist in der Regel eine Immobilienbewertung erforderlich. Dem Verkauf muss meist das Vormundschaftsgericht zustimmen. Dies geschieht auf Basis der vom Sachverständigen vorgenommenen Immobilienbewertung, wobei in aller Regel ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich sein wird.
- Beleihung: Für die Zusage und Vergabe von Darlehen zu Finanzierungszwecken werden von Kreditinstituten in der Regel Beleihungswertgutachten verlangt. Dabei gilt die Besonderheit, dass die Immobilienbewertung von der Bank in Auftrag gegeben werden muss.
- Finanzamt: Das Finanzamt ermittelt den Wert einer Immobilie nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Dabei findet eine Inaugenscheinnahme der betroffenen Immobilie nicht statt. Sie haben das Recht, dem Finanzamt den sogenannten „niedrigeren gemeinen Wert“ oder auch „geringeren gemeinen Wert“ durch ein Verkehrswertgutachten nachzuweisen. Das führt oft zu deutlicher Steuerersparnis.
- Entnehmen von Immobilien aus dem Betriebsvermögen: Sollen Immobilien aus dem Anlagevermögen einer Firma in das Privatvermögen überführt werden, sind Verkehrswertgutachten erforderlich, um den Wert der Immobilie festzustellen.
- Steuerliche Aufteilung: darunter versteht man die Aufteilung des Wertes der Immobilie in den Gebäudeteil und den Grundstücksteil. Hintergrund ist, dass der Gebäudeteil steuerlich abgeschrieben werden kann, nicht jedoch der Grundstücksteil. Diesbezüglich sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten lassen. Die Immobilienbewertung kann in diesem Fall ggfs. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Wohnimmobilien
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Doppelhäuser
- Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnhäuser
- Geschäftshäuser
- Ferienhäuser
- Ferienwohnungen
- Villen
- unbebaute Grundstücke
Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Lagerhallen
- Produktionsflächen
- Logistikimmobilien
- Handelsflächen
- Dienstleistungsflächen
- Werkstätten
- Gewerbegrundstücke
Rechte
- Wegerecht
- Wohnungsrecht & Wohnrecht
- Erbbaurecht
- Nießbrauch
- Leitungsrecht
- Baulasten
- Altlasten
- Altenteil
- Vorkaufsrecht
Wir erstatten unsere Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen. Weisungsfrei und frei von persönlichen Interessen. Marktwerte ermitteln wir neutral und unabhängig.
Bei der Erstattung unserer Gutachten achten wir stets auf die Einhaltung der aktuellen Standards, insbesondere der maßgeblichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und aktueller Richtlinien sowie der maßgeblichen Literatur . Unsere Sachverständigen besuchen regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen, um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Wir sind in Bremen ansässig. Unsere Tätigkeit entfalten wir vor allem in Bremen | Bremerhaven | Achim | Bassum | Berne | Brake | Brinkum | Delmenhorst | Dörverden | Dreye | Elsfleth | Emtinghausen | Ganderkesee | Grasberg | Groß Ippener | Hagen im Bremischen | Hude | Langwedel | Lilienthal | Oldenburg | Osterholz-Scharmbeck | Ottersberg | Oyten | Riede | Ritterhude | Rotenburg/Wümme | Schwanewede | Sottrum | Stuhr | Syke | Tarmstedt | Thedinghausen | Verden | Visselhövede | Weyhe | Wildeshausen | Worpswede | Zeven oder sonstwo in Niedersachsen.
Welchen Marktwert eine Immobilie hat, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens stellt der Sachverständige den Marktwert unter anderem fest aus:
- der Lage der Immobilie (Mikrolage und Makrolage)
- Art der Immobilie (Reihenhaus, Doppelhaus, freistehendes Einfamilienhaus)
- der Größe der Immobilie
- der Größe des Grundstücks
- dem Alter der Immobilie
- dem Sanierungs- und Modernisierungsstand
- dem allgemeinen baulichen Zustand
- vorhandenen Belastungen wie beispielsweise Leitungs- und Wegerechte oder einem Wohnungsrecht
- der aktuellen Marktlage
Immobilienbewertung Bremen
Sie beabsichtigen, eine Immobilie in Bremen oder Umgebung zu kaufen und sind sich unsicher, ob der geforderte Kaufpreis angemessen ist? Dann kann unsere Immobilienbewertung für Sie hilfreich sein. Oder Sie brauchen ein Gutachten für eine Erbauseinandersetzung oder eine Ehescheidung?
Wir erstatten Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch, die zur Vorlage bei Gericht und dem Finanzamt geeignet sind. Auch wenn Sie ein Ihnen vorliegendes Verkehrswertgutachten prüfen lassen möchten, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Für einfache interne Auseinandersetzungen reicht vielfach die vereinfachte Variante des Gutachtens, unsere Kurzbewertung, aus.
Unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie die Unterstützung eines professionellen Immobiliensachverständigen für Immobilienbewertung in Bremen und Umgebung benötigen: wir stehen Ihnen für eine telefonische Erstberatung gern kostenfrei und unverbindlich mit unserer Expertise zur Verfügung. Dabei erläutern wir Ihnen gern, welche unserer Dienstleistungen für Sie die Passendste ist.
Rufen Sie einfach an. Oder senden Sie uns eine Nachricht.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
✆ 0421 33029873

Sven Vogt
Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie für Schäden an Gebäuden
Zertifizierter Immobiliengutachter